Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag

 

 

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 ist am 31.12.2022 ausgelaufen bzw. wurde der Förderaufruf auf Grund der Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel am 17.10.2022 beendet.

Auf Grundlage der bestehenden Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind dieses DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.

 

Das Inkrafttreten dieser neuen Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen März-Mai 2023 erwartet.


Beschlussvorschlag

 

Der Marktgemeinderat beschließt mit der aufschiebenden Bedingung des Inkrafttretens der neuen Bundesrichtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland die Einreichung eines Förderantrags für Beratungs-/Planungskosten (Fördersatz 100 %, max. 50.000 € brutto) sowie die notwendige Markterkundung durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die nächsten Schritte einzuleiten.

 

 

Beschluss

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag zu.