Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reindlweg“ in Petersbuch sind im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange die nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.11.2021 – 17.12.2021 rechtzeitig eingegangen Stellungnahmen/Einwände/Anregungen abzuwägen.

 

Die Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgetragen und behandelt.

 


Beschlussvorschlag

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlung sind aus der dieser Niederschrift anliegenden Aufstellung, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird, ersichtlich. Die relevanten Punkte werden vorgetragen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Reindlweg“, Petersbuch in der Fassung vom 14.02.2023 wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den sich aus der anliegenden Aufstellung ergebenden Änderungen, die in den Entwurf bereits eingearbeitet sind, gebilligt.

 

Der Entwurf des Plans ist mit Satzung und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

Beschluss

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.