Sachvortrag
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reindlweg“ in Petersbuch sind im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange die nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.11.2021 – 17.12.2021 rechtzeitig eingegangen Stellungnahmen/Einwände/Anregungen abzuwägen.
Die Stellungnahmen werden in der Sitzung vorgetragen und behandelt.
Beschlussvorschlag
Die im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen und deren Behandlung sind aus der dieser Niederschrift anliegenden
Aufstellung, die zum Bestandteil des Beschlusses erklärt wird, ersichtlich. Die
relevanten Punkte werden vorgetragen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 22 „Reindlweg“, Petersbuch in der Fassung vom 14.02.2023
wird mit Begründung und Umweltbericht, sowie den sich aus der anliegenden
Aufstellung ergebenden Änderungen, die in den Entwurf bereits eingearbeitet
sind, gebilligt.
Der Entwurf des
Plans ist mit Satzung und Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Gleichzeitig sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, einzuholen (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.