Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag

 

Zur Verbesserung der Nahversorgung und Steigerung der Wohnqualität im Markt Titting soll am südlichen Ortsrand von Titting eine ca. 1,0 ha große Fläche als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ nach BauNVO § 11 Abs. 3 entwickelt werden. Die Ausweisung dieser Fläche soll im Rahmen der 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen um somit die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Vollsortimenters schaffen.

 

Entsprechende Markt- und Standortanalysen haben hierfür seitens eines Projektentwicklers bereits stattgefunden und konnten mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden.

 

Die Fläche, welche die Grundstücke mit den FlNrn. 773, 776, 777 und 778 der Gmkg. Titting umfasst, schließt an ein Gewerbegebiet an und wird über die Staatsstraße St 2225 erschlossen.

 

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Zudem liegt diese innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. Die Herausnahme der Fläche aus dem LSG und der notwendige Ausgleich wird mit den zuständigen Stellen abgeklärt.

 

 


Beschlussvorschlag

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem Sachvortrag zu ändern und hierfür einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Beschluss

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.